Pfaffenhofen. Das Urteil haben wir genau so erwartet. Es bestätigt unsere Auffassung, die wir schon in der Stadtratssitzung am 19.01.23 entsprechend geäußert haben. Man muss kein Jurist sein, sondern es genügt eigentlich gesunder Menschenverstand, um zu der Erkenntnis zu kommen, dass sowohl mit der Überschrift als auch mit der Fragestellung des Ratsbegehrens der Eindruck vermittelt wird, dass es sich bei der Südumgehung angeblich um ein wesentlichen Projektteil des ,,Gewerbeparks“ handeln soll und der Abstimmende, wenn er sich für die ,,Südumgehung“ aussprechen möchte, auch zugleich für den ,,Gewerbepark“ stimmen muss. Diese Koppelung ist auch nach Auffassung des Verwaltungsgerichts unzutreffend und irreführend und beeinträchtigt die Entscheidungsfreiheit der Bürger.
Wir als Interessengemeinschaft hatten gegen die Formulierung des Ratsbegehrens schon am 01.02.23 bei der Rechtsaufsicht im Landratsamt Beschwerde eingelegt, aber nachdem von dort keine Reaktion kam, einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht auf Unterlassung gestellt und jetzt auch gewonnen.
Wir sind uns sicher, dass der Widerspruch der Stadt gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes abgewiesen werden wird. Denn ein solcher Beschluss kommt nur in Betracht, wenn das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet, dass die Antragsteller, also die IG, auch siegen würde, wenn es zu einer Widerspruchsklage käme. Die Stadt geht mit dem von 1. Bürgermeister Thomas Herker reflexartig über die Presse angekündigten Widerspruch ein weiteres finanzielles Risiko ein und arbeitet fleißig und verbissen am vorhandenen Imageschaden für Stadtverwaltung und Stadtrat. Nach jetzigem Rechtsstand sind alle bisher verschickten Wahlunterlagen, auch die bereits abgegebenen Stimmen ungültig und sämtliche Wahlunterlagen müssen neu gedruckt und verschickt werden. Mit dem Widerspruch wird die Situation noch verworrener und wir bitten alle Wahlberechtigen, ihre Unterlagen noch nicht wegzuwerfen, sondern abzuwarten, bis rechtliche Klarheit geschaffen wurde.
Der ÖDP-Kreisverband, die Ortsgruppe Bund Naturschutz Pfaffenhofen und die Wählergruppe „Gemeinsam für Gemeinwohl-GfG“ fordern, dass die Stadt sich der Anordnung des Gerichts beugt, auf Widerspruch verzichtet und sofort neue Wahlunterlagen versendet, so dass der legale Bürgerentscheid am 16. April stattfinden kann, dem letzten Termin innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Dreimonatsfrist.
Das Votum der über 2.300 Bürger und Bürgerinnen, die für das Bürgerbegehren unterschrieben haben, also 11% der Wahlberechtigten, muss endlich geachtet werden. Die Stadt hat sehr lange nicht fair gespielt und sollte die Konsequenzen mit Würde tragen, statt weiter zu versuchen auf Biegen und Brechen das Industrie- und Gewerbegebiet Kuglhof 2 durchzusetzen. Die Welt wird nicht untergehen, wenn die Stadt einfach und sachlich den Bürgern und Bürgerinnen die Entscheidung überlässt und nicht weiter in widersprechender und unzulässiger Weise auf deren Abstimmungsfreiheit einwirkt.
Unterzeichnet Sprecher:innen der IG:
Christine Janicher-Buska (Bund Naturschutz)
Manfred“Mensch“Mayer (Wählergruppe Gemeinsam für Gemeinwohl – GfG)
Bernhard Ugele (ÖDP)
Agnes Bergmeister (Bund Naturschutz)
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