Ziele:
Flächenschutz bedeutet
– Akzeptanz der ökologischen Grenzen
– verbindliche Fünf-Hektar-Obergrenze bis 2025
– Leerstandserfassung und -nutzung
– Kataster für Recyclingpotenziale und leichteren Zugriff auf überplante, ungenutzte Flächen
– übergemeindliche Koordinierung (Landkreis, Bezirk)
– stärkere Förderung der Innenentwicklung und Nachverdichtung
– kein neuer Verbrauch ab 2028, wenn nicht an anderer Stelle versiegelte Flächen in mindestens gleichem Maße entsiegelt werden
– im Rahmen kommunaler Landschaftsplanung Entsiegelung und Neubegrünung
Flächenschutz ist die Voraussetzung für ein Gelingen des universalen Rechtes auf ein gutes Leben für ALLE, d.h. für Mensch, Tier und Pflanze.
Wir arbeiten mit unserem Wirken rund um den Flächenschutz proaktiv an der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 29.04.2021.
Mit seinem Urteil stärkt das Gericht die Rechte junger und künftiger Generationen.
Positionspapiere
- Boden
- PV
- Wind